Arbeitsunfähig, aber keine Entgeltfortzahlung? Gericht setzt enge Grenzen.

Ein aktuelles Urteil zeigt: Wer nach einer Arbeitsunfähigkeit direkt erneut erkrankt, kann bei der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers unter Umständen leer ausgehen. Was das LAG Thüringen entschieden hat und warum dieses Urteil Ansprüche auf Entgeltfortzahlung begrenzen kann, entnehmen Sie bitte HIER unserem Infoschreiben.

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