Sexuelle Belästigung: Wegsehen wäre eine Bankrotterklärung

Im Frühjahr 2014 griff ein Abteilungsleiter eine Mitarbeiterin sexuell an. Das LAG Schleswig-Holstein sah den Übergriff nach der Beweisaufnahme als erwiesen an und hielt eine fristlose Kündigung für rechtmäßig. Übergriffe können jedoch nicht nur von Kolleg*innen ausgehen. Überall wo reger Kundenkontakt herrscht, sind sie möglich. Jede elfte erwerbstätige Person hat bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz […]