Ab sofort gilt: Öffentliche Arbeitgeber und Dienstherren zahlen komba-Beiträge mit!

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2026 unsere gewerkschaftliche Forderung erfüllt und einen entscheidenden Satz an den § 9a EstG gehängt. Aber dieser Satz hat es in sich! Bis 2025 liefen gewerkschaftliche Mitgliedsbeiträge steuerlich meist ins Leere. Sie zählten zwar zu den Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro deckelte ihn aber ab, da die komba-Beiträge […]