Neben der Interessenvertretung unserer Mitglieder bei Einkommensrunden, Tarifverhandlungen und Gesetzgebungsverfahren haben wir „Extras“ zu bieten. Denn wir verstehen uns auch als Dienstleister. Da auch dies erst durch Mitgliedsbeiträge ermöglicht wird, ist es fair, dass insbesondere die kostenfreien, für uns aber aufwändigen Angebote exklusiv den Mitgliedern zur Verfügung stehen.

In Kooperation mit dem dbb schleswig-holstein und der komba bildungs- und service gmbh bieten wir unseren Mitgliedern zahlreiche Seminare zur persönlichen, gewerkschaftlichen und beruflichen Weiterbildung an.

Zu den Seminaren des dbb sh

Zu den Seminaren der komba b+s

Die für Schleswig-Holstein maßgebende Gehaltsenwicklung und –situation haben wir in den nachfolgenden Übersichten und Tabellen dargestellt.

Bitte bedenken Sie: Die Fortschritte sind nur durch die Gewerkschaftsarbeit erreicht worden. Weitere Fortschritte sind von der Durchsetzungsstärke der Gewerkschaften abhängig. Wer also noch abseits steht, sollte der komba gewerkschaft beitreten und für eine starke Vertretung der eigenen Interessen sorgen.

Übersicht zur Entwicklung der Entgelttabellen

In dieser Tabelle können Sie die für Schleswig-Holstein maßgebenden Gehaltsentwicklungen seit 2008 nachvollziehen.

Die Übersicht umfasst Arbeitnehmer*innen der Kommunen, Arbeitnehmer*innen der Länder sowie Beamt*innen des Landes und der Kommunen.

Entgelttabellen für Arbeitnehmer*innen im kommunalen Bereich

TVöD ab 01.03.2024

TVöD ab 01.04.2025

TVöDN (Notfallsanitäter*innen) ab 01.04.2025

Anwendungstabelle P ab 01.03.2024 für kommunale Beschäftigte, als Pflegekräfte in Krankenhäusern oder Heimen

Pflege ab 01.04.2025

Sozial- und Erziehungsdienst ab 01.10.2024

Sozial- und Erziehungsdienst ab 01.04.2025

TV-Versorgungsbetriebe ab 01.03.2024

TV-Versorgungsbetriebe ab 01.06.2025 

Arbeitnehmer*innen der Länder

TV-L ab November 2024 bis Januar 2025

TV-L ab Februar 2025

TV-L Kr Beschäftigte im Pflegedienst der Länder ab Februar 2025

Besoldungstabelle ab November 2024

Besoldungstabelle ab November 2024 für Beamt*innen in Schleswig-Holstein

Ausbildung

Auszubildende der Kommunen

Verwaltung ab 01.03.2024

Auszubildende ab 01.04.2025

Krankenhaus/Pflege/Rettungsdienst ab 01.03.2024

Sozial- und Erziehungsdienst ab 01.03.2024

Versorgung ab 01.03.2024

Auszubildende der Länder

Auszubildende und Dualstudierende ab November 2024 bis Januar 2025

Auszubildende und Dualstudierende ab Februar 2025 bis Oktober 2025

Anwärter*innen

Anwärter*innenbezüge ab November 2024

Wenn Sie Unterstützung benötigen, zum Beispiel weil Ihr Arbeitgeber bzw. Dienstherr Ihnen Rechte vorenthält oder Fehlverhalten vorwirft, welches in Abmahnungen, Disziplinarverfahren oder Kündigungen münden kann, sind wir für Sie da. Wir klären Ihre Rechte und setzen sie gegebenenfalls durch. Häufig können Rechtsfragen bereits über unsere Regionalverbände geklärt werden. Bei Bedarf stehen selbstverständlich die Fachleute unserer Landesgeschäftsstelle sowie die spezialisierten Anwälte unseres Dienstleistungszentrums zur Verfügung. Wir beraten Sie kompetent und vertreten Ihre Interessen – wenn erforderlich, auch vor den Gerichten.

Nehmen Sie bei Bedarf rechtzeitig mit uns Kontakt auf.

Damit im Falle eines Falles vollständige Informationen vorliegen und eine zügige Bearbeitung ermöglicht wird, können Sie gern unseren Vordruck für Rechtsschutzanträge nutzen.

Detailregelungen zu Rechtsberatung und Rechtsschutz ergeben sich aus unserer Rechtsschutzordnung.

Um die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder zu verbessern, werden unsere Forderungen mit überzeugenden Argumenten versehen und in engagierten Verhandlungen mit Politik und Arbeitgebern vertreten. Unsere Mitglieder sorgen dafür, dass dies möglich ist. Die Rolle unserer Mitglieder bekommt jedoch eine zusätzliche wichtige Bedeutung, wenn wir bei unseren Verhandlungspartnern auf eine Blockadehaltung stoßen. Das ist zum Beispiel bei Einkommensrunden zunehmend der Fall. In solchen Fällen muss unmissverständlich deutlich gemacht werden, dass wir im Namen der Beschäftigten sprechen und in der Konfrontation durchsetzungsfähig sind. Dies geschieht durch erfolgreiche Protest- und Streikaktionen.

Wir organisieren solche Aktionen, erstatten streikbedingte Entgeltkürzungen und sorgen dafür dass Beschäftigte nicht in ihren Rechten zur Teilnahme beeinträchtigt werden.

Die wichtigsten Punkte zur Rechtslage bei der Teilnahme an Protest- und Streikaktionen haben wir in unserem Flyer „Rechte im Arbeitskampf“ zusammengefasst.

Die Regelungen der komba gewerkschaft schleswig-holstein für Arbeitskämpfe und Streikgelder ergeben sich aus unserer „Arbeitskampf- und Streikgeldunterstützungsordnung“.

Hinweise zur Notdienstvereinbarung haben wir in unserem Flyer „Hinweise_Notdienstvereinbarung“ zusammengefasst.

Hinweise für die örtliche Streikleitung haben wir in unserem Flyer „Warnstreik und Streik“ zusammengefasst. 

Wenn Sie Beamt*in sind, finden Sie hilfreiche Hinweise in unserem Flyer „Beamte und Streik“.

Unsere kostenfreie Gruppen-Freizeit-Unfallversicherung gewährt Ihnen finanzielle Unterstützung bei einem Krankenhausaufenthalt oder Invalidität.
Die Details ergeben sich aus unserer Versicherungs-Police zur Freizeit-Unfallversicherung.

Für den Besuch von Lehrgängen, für jede Berufsausbildung oder Anwärterzeit und für die Teilnahme an Seminaren der komba gewerkschaft oder des dbb gibt es eine finanzielle Unterstützung.

Unser Flyer zu den Stipendien über die komba gewerkschaft schleswig-holstein beinhaltet dabei die wichtigsten Informationen inklusive Antragsvordruck.

Die vollständigen Regelungen der komba gewerkschaft schleswig-holstein für Stipendien ergeben sich aus unserer Stipendienordnung.

Sie sind Mitglied und möchten uns eine Änderung Ihrer Daten mitteilen? Dann nutzen Sie hierfür gern unser Änderungsformular.

Was ist eine Überlastungsanzeige – und warum ist sie wichtig?

Eine Überlastungsanzeige ist ein wichtiges Instrument für Beschäftigte, um auf eine unzumutbare Arbeitssituation aufmerksam zu machen. Sie wird eingesetzt, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter dauerhaft zu viele Aufgaben hat, unter Zeitdruck leidet oder wenn die Arbeitsbedingungen die eigene Gesundheit gefährden – und dadurch die Erfüllung der dienstlichen Pflichten nicht mehr in der gebotenen Sorgfalt möglich ist.

Wichtig zu wissen:
Mit einer Überlastungsanzeige schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte – und letztlich die Organisation. Denn nur, wenn Probleme bekannt sind, können sie auch behoben werden.

Wann sollte eine Überlastungsanzeige gestellt werden?

Eine Überlastungsanzeige ist sinnvoll, wenn:

  • die Arbeitsbelastung dauerhaft die eigenen Kapazitäten übersteigt,
  • die Gesundheit oder Sicherheit (eigene oder die von Dritten) gefährdet ist,
  • man aufgrund der Umstände seine Aufgaben nicht mehr korrekt, vollständig oder fristgerecht erfüllen kann,
  • Hinweise oder Bitten um Unterstützung ignoriert wurden.

Was bewirkt eine Überlastungsanzeige?

Eine Überlastungsanzeige ist keine Beschwerde, sondern eine formale Mitteilung. Sie entlastet die/den Beschäftigte/n rechtlich und signalisiert dem Arbeitgeber, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die Situation zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen – etwa durch Umverteilung von Aufgaben, Personalaufstockung oder organisatorische Änderungen.

Wie wird sie eingereicht?

Die Überlastungsanzeige sollte immer schriftlich und nachweisbar erfolgen – idealerweise mit Datum, konkreten Beispielen und einer kurzen Beschreibung der Situation. Ein Musterformular oder eine Vorlage stellen wir >Hier bereit.

Hier geht es zur Anleitung für die komba App.

>Hier sehen Sie die Diensthaftpflicht. 

komba rundschau

komba rundschau 1-2/2026

Die komba rundschau erscheint zehnmal im Jahr. Die gedruckte Ausgabe enthält die für unsere komba gewerkschaft schleswig-holsten aktuellen und spezifischen Seiten und im Mittelteil findet sich das komba magazin der komba bund.

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