Personalvertretungen und Gewerkschaften
Personalvertretungen und Gewerkschaften sind unterschiedliche Einrichtungen mit unterschiedlichen Aufgaben:
Personalräte sind Teil der Dienststelle und sorgen insbesondere dafür, dass auf Dienststellenebene bei allen innerdienstlichen Entscheidungen die Belange der Beschäftigten fair berücksichtigt werden.
Gewerkschaften kommt dagegen als eigenständige Institution der Beschäftigten die Aufgabe zu, deren Interessen bei Tarifverhandlungen beziehungsweise beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren sowie bei der Einkommensentwicklung zu vertreten. Zudem bringen sie sich in die politische Willensbildung auf Landes- Bundes- und europäischer Ebene ein, damit Belange der Beschäftigten berücksichtigt werden. Nicht zuletzt gewähren Gewerkschaften Rechtsschutz, damit Ansprüche der Beschäftigten durchgesetzt werden können.
Beides ist unverzichtbar. Eine umfassende und erfolgreiche Interessenvertretung ist damit nur durch die parallele Arbeit von Personalräten und Gewerkschaften gewährleistet. Dabei setzen wir auf gegenseitige Unterstützung und Ergänzung unter Beachtung der Unabhängigkeit der Personalräte.
Zu beachten ist jedoch ein weiterer Unterschied: Während Personalräte ihre Aufgaben kraft Amtes für alle Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle wahrnehmen, wird die Arbeit der Gewerkschaften erst durch ihre Mitglieder ermöglicht und auch für diese Mitglieder erbracht.
Deshalb gilt: Je stärker Gewerkschaften sind, umso wirksamer kann eine Interessenvertretung erfolgen.
Infos für Personalräte
Unterstützung der Arbeit der Personalräte durch die komba gewerkschaft
Mit der komba gewerkschaft Schleswig-holstein können sich Personalratsmitglieder in öffentlich-rechtlichen Dienststellen auf die Unterstützung einer Fachgewerkschaft für den öffentlichen Dienst verlassen!
- Wir geben jährlich ein umfangreiches Seminarprogramm heraus, das viele für die Personalratsarbeit wichtige Veranstaltungen beinhaltet – von der Grundlagenschulung bis zu Spezialseminaren.
- Wir führen jährlich eine Personalrätekonferenz für kommunale Personalräte durch, auf der wir über aktuelle Entwicklungen berichten und einen Erfahrungsaustausch anbieten.
- Wir kümmern uns in speziellen Gremien um die Belange der Personalratsmitglieder und setzen uns für die Durchsetzung von entsprechenden Positionen ein.
- Wir geben neben einer MBG SH-Broschüre besondere Informationen und Arbeitshilfen zur Personalratsarbeit unter Berücksichtigung des MBG SH heraus; aktuell stehen zur Verfügung:
- Konstituierende Sitzung
- Arbeitsversäumnis
- Monatsgespräch
- Mitbestimmung bei Entscheidungen politischer Gremien
- Mitbestimmung bei Eingruppierung
- Arbeitsschutz
- Wir unterstützen die Klärung personalvertretungsrechtlicher Fragestellungen, wofür wir eine spezielle Mail-Adresse eingerichtet haben:
info@komba-sh.de - Wir gewähren bei Bedarf Rechtsschutz, wenn es Probleme im Zusammenhang mit der Personalratstätigkeit gibt.
- Wir ermöglichen über unsere Produktliste den Bezug diverser weiterer Broschüren, zum Beispiel zum Tarif- und Beamtenrecht.
Rechtsgrundlagen für Personalräte
Die Arbeit der Personalräte in Schleswig-Holstein richtet sich in erster Linie nach dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein. Dieses Gesetz regelt die Arbeitnehmervertretung in den Betrieben des öffentlichen Rechts in unserem Bundesland Schleswig-Holstein.
Das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein finden Sie unter folgendem Link:
Die Buchausgabe des Mitbestimmungsgesetzes der komba Schleswig-holstein erhalten Sie als Mitglied für Ihre Personalratsarbeit.
Landesarbeitsgemeinschaft der Personalräte
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Personalräte Schleswig-Holstein ist ein wichtiges Gremium und ein eigenständiger Verein, der die Interessenvertretungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vernetzt und stärkt.
In regelmäßigen Treffen tauschen sich die Mitglieder über aktuelle Themen und Herausforderungen aus, entwickeln gemeinsame Positionen und setzen sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein.
Als Sprachrohr der Personalräte gegenüber Politik und Verwaltung engagiert sich die LAG für faire und zukunftsorientierte Lösungen, die den Bedürfnissen der Beschäftigten und den Anforderungen des öffentlichen Dienstes gerecht werden. Sie ist eine zentrale Partnerin, wenn es darum geht, den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber zu gestalten.
Infos für Betriebsräte
Unterstützung der Betriebsräte durch die komba gewerkschaft
Mit der komba gewerkschaft können sich Betriebsratsmitglieder in privatrechtlich geführten Einrichtungen mit öffentlicher Trägerschaft bzw. öffentlichen Aufgaben auf die Unterstützung einer Fachgewerkschaft für den öffentlichen Dienst verlassen!
Wir geben jährlich ein umfangreiches Seminarprogramm heraus, das viele für die Betriebsratsarbeit wichtige Veranstaltungen beinhaltet.
Wir kümmern uns in speziellen Gremien um die Belange der Personalvertretungsmitglieder und setzen uns für die Durchsetzung von entsprechenden Positionen ein.
Wir geben in Zusammenarbeit mit dem dbb besondere Informationen und Arbeitshilfen zur Betriebsratsarbeit heraus.
Wir unterstützen die Klärung personalvertretungsrechtlicher Fragestellungen.
Wir gewähren bei Bedarf Rechtsschutz, wenn es Probleme im Zusammenhang mit der Betriebsratstätigkeit gibt.
Wir ermöglichen über unsere Produktliste den Bezug diverser weiterer Broschüren, zum Beispiel zum Tarif- und Beamtenrecht.
Rechtsgrundlagen
Der Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb des privaten Rechts.
Die Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. Voraussetzung sind mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer.
Das Betriebsverfassungsgesetz finden Sie unter folgendem Link:
Infos für Schwerbehindertenvertretungen
Unterstützung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen durch die komba gewerkschaft
Mit der komba gewerkschaft können sich Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen auf die Unterstützung einer Fachgewerkschaft für den öffentlichen Dienst verlassen!
- Wir geben jährlich ein umfangreiches Seminarprogramm heraus, das viele für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen wichtige Veranstaltungen beinhaltet.
- Wir führen über den dbb jährlich ein Forum Behindertenpolitik durch, auf der wir über aktuelle Entwicklungen berichten und einen Erfahrungsaustausch anbieten.
- Wir kümmern uns in speziellen Gremien um die Belange der Schwerbehindertenvertretungen und setzen uns für die Durchsetzung von entsprechenden Positionen ein.
- Wir geben besondere Informationen und Arbeitshilfen für Schwerbehindertenvertretungen heraus, zum Beispiel eine Aufgabenübersicht oder eine Musterintegrationsvereinbarung.
- Wir unterstützen die Klärung personalvertretungsrechtlicher Fragestellungen: info@komba-sh.de
- Wir gewähren bei Bedarf Rechtsschutz, wenn es Probleme im Zusammenhang mit der Arbeit als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung gibt.
- Wir ermöglichen über unsere Produktliste den Bezug diverser weiterer Broschüren, zum Beispiel zum Tarif- und Beamtenrecht.
Aufgaben
In Schleswig-Holstein ist die Schwerbehindertenvertretung (SchbV) im Mitbestimmungsgesetz geregelt.
In §86 MBG zu hierzu folgendes zu finden:
§ 86
Schwerbehindertenvertretung
(1) Die Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Personalrat bestimmt sich nach § 25 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 4,
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 d sowie § 31 Abs. 2, die Zusammenarbeit mit der Jugend- und Ausbildungsvertretung nach § 66 Abs. 4.
(2) Für die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen der Personalvertretungen, des Gesamtpersonalrates und der Jugend- und Ausbildungsvertretungen
gilt § 34 entsprechend.
(3) Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen beim Land Schleswig-Holstein kann an allen Sitzungen
der Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene beratend teilnehmen, die Tagesordnung und der Zeitpunkt der Sitzungen sind rechtzeitig mitzuteilen.
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern,
ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Dabei vertritt die Schwerbehindertenvertretung die Interessen einzelner Betroffener und auch alle Schwerbehinderten gemeinsam.
Auch auf die Umsetzung von bestehenden vorschriften achtet die Schwerbehindertenvertretung.
Die SchbV beantragt Maßnahmen wie zum Beispiel Maßnahmen zur Beruflichen Wiedereingliederung. Dies können Maßnahmen zur Weiterbildung oder zur Gesundheit sein.
Die SchbV ist beratend tätig für Shwerbehinderte und hilft Betroffenen.
Weitere Informationen zu Aufgaben und zur Arbeit von Schwerbehindertenvertretungen können Sie als PDF-Datei herunterladen.
Infos für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Unterstützung der JAV durch die komba gewerkschaft
Ebenfalls kann sich die JAV in den öffentlich-rechtlichen Dienststellen auf die Unterstützung der komba gewerkschaft verlassen!
- Wir veranstalten jährlich eine JAV-Konferenz, dabei bieten wir der JAV einen landesweiten Austausch und schulen die JAV in speziellen Themen.
- Wir haben auch sehr gute Angebote im Seminarprogramm für die JAV-Mitglieder, die sich fachlich und persönlich in jeglichen Themen entwickeln möchten.
- Wir stehen der JAV bei allen Fragen in JAV-Arbeit zur Seite. Bei Fragestellung gerne die folgende Mail kontaktieren: info@komba-sh.de
- Wir gewähren bei Bedarf Rechtsschutz, wenn Schwierigkeiten in der JAV-Arbeit auftreten.
Rechtsgrundlagen für die JAV
Das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG SH) regelt die Durchführung von JAV-Wahlen, die Zusammenarbeit der JAV mit dem Personalrat und die Rechte und Pflichten der JAV in unserem Bundesland.
Das MBG SH finden Sie unter folgendem Link: