Krankenhausreform stellt Grundrechte infrage
Kiel, 2. Oktober 2026. Schleswig-Holstein setzt die Krankenhausreform des Bundes um und gestaltet seine Kliniklandschaft neu. Künftig dürfen Kliniken nur noch Leistungen anbieten, wenn sie strenge Vorgaben zu Personal, Ausstattung und Fallzahlen erfüllen. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken will so Fachkräfte und Mittel bündeln und die Versorgungsqualität steigern. Den Rahmen soll ein neues Landeskrankenhausgesetz setzen. Der Entwurf der Landesregierung liegt dem Landtag vor, beschlossen ist er noch nicht. Die komba gewerkschaft sh hat dazu kritisch Stellung genommen. Sie sieht Fortschritte bei der Psychiatrie, an mehreren Stellen aber sogar Rückschritte gegenüber dem ersten Entwurf.
Die Reform birgt erhebliche Risiken für die Versorgungssicherheit, besonders auf den Inseln. Ameos will das Akutkrankenhaus auf Fehmarn Ende 2026 aufgeben. Aus dem Norden der Insel dauert die Fahrt zur Notaufnahme in Oldenburg dann 40 Minuten, ohne Stau. Der Weg führt mit Tempo 30 über eine Brücke, die bis 2030 Baustelle bleibt. Der Gesetzentwurf verlangt zwar, Inseln besonders zu berücksichtigen, nennt aber keine Höchstfahrzeit zur Notaufnahme. Die komba gewerkschaft sh fordert, eine Grenze von höchstens 30 Minuten ins Gesetz zu schreiben.
Zudem hat das Land seine Planungshoheit vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt, will sie im eigenen Gesetz aber nicht festschreiben. Regeln etwa zur Erreichbarkeit und zur Geburtshilfe sieht der Entwurf weiterhin nicht vor. Auch die Aufnahmepflicht der Kliniken will die Landesregierung abschwächen: Die Worte „unabhängig vom Wohnort“ soll das Gesetz nicht mehr enthalten. Laut Begründung ändere das inhaltlich nichts. Die komba gewerkschaft sh fordert, diese wieder aufzunehmen.
„Im Land zwischen den Meeren schließen zuerst die Geburtsstationen, dann die Notaufnahmen – was soll noch passieren?“ resümiert Wiebke Grabow, Landesvorsitzende der komba gewerkschaft sh.
Die Finanzierung der Kliniken steht dabei auf wackeligen Füßen. Laut Deutscher Krankenhausgesellschaft verlieren die Kliniken durch das Spargesetz des Bundes bis 2030 deutschlandweit rund 30 Mrd. Euro. Tarifsteigerungen über einer Obergrenze gleichen die Krankenkassen künftig nur noch zur Hälfte aus, die Pflegepersonalbemessung entfällt. Das stellt unsere Tarifverträge praktisch infrage. Der Landesentwurf nennt zwar das Spargesetz, zieht aber keinerlei Konsequenzen daraus. Die Lasten tragen die Beschäftigten genauso wie die betroffenen Patient*innen. Die komba fordert eine Schutzklausel im Gesetz und die volle Refinanzierung der Tariflöhne.
Scharf kritisiert die komba gewerkschaft sh auch die geplanten Planungsgremien. Im Ausschuss Krankenhausplanung soll etwa die Versicherungswirtschaft mitreden. Pflegekräfte, Hebammen, Gewerkschaften und Personal- oder Betriebsräte bleiben dagegen in allen Gremien außen vor. Der Rettungsdienst, im ersten Entwurf noch stimmberechtigt, soll gar keinen festen Sitz mehr haben. Hinzu kommen eine geplante Vorschrift, die aus Sicht der Gewerkschaft Patientendaten zur Kontrolle von Beschäftigten öffnet, sowie fehlender Schutz für Beschäftigte bei Klinikschließungen.
„Hebammen, Pflegekräfte, Rettungsdienst, Gewerkschaften und Patienten bleiben in den Gremien außen vor. Wir fragen uns: Wessen Reform ist das eigentlich?“, so Christian Sehlleier, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft sh.
Noch ist nichts beschlossen. Die komba gewerkschaft sh fordert den Landtag auf, den Entwurf grundlegend nachzubessern, bevor er Gesetz wird. Ein Ausdünnen der schleswig-holsteinischen Kliniklandschaft darf nicht zulasten der Versorgungssicherheit, der Resilienz und der Beschäftigten gehen. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, Leben und Gesundheit zu schützen (Art. 2), und verbietet, Menschen ohne sachlichen Grund ungleich zu behandeln, egal wo sie wohnen (Art. 3). Alle Abgeordneten müssen sich daher fragen lassen, ob sie diesen Entwurf verantworten können.
Für uns geht es dabei um mehr als um Krankenhäuser. Eine erreichbare Klinik gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge, so wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Bürgeramt. Merken die Menschen, dass der Staat sie im Stich lässt, verliert er ihr Vertrauen. Nur noch 17 % der Bürger*innen trauen dem Staat zu, seine Aufgaben zu erfüllen (dbb Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2026). Lücken in der Versorgung bleiben nicht leer. In sie stoßen genau die extremen Kräfte, die Schuldige statt Lösungen anbieten. Dazu Sehlleier: „Daseinsvorsorge ist die Infrastruktur der Demokratie. Wer an ihr spart, sägt an dem Ast, auf dem wir alle gemeinsam sitzen.“
Die ausführliche Stellungnahme der komba gewerkschaft sh lesen Sie HIER.