Am 13. Januar 2026 beschloss die Landesregierung den Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz. Das Ziel laut Gesundheitsministerium: eine „ressourcengerechte und effiziente Patientenversorgung“. Klingt gut. Aber was heißt effizient, wenn man auf den Rettungswagen wartet? Die komba gewerkschaft schleswig-holstein hat den Entwurf in der Verbändeanhörung im Februar ausführlich kritisiert. Zur Ersten Lesung am 19. Juni lag eine überarbeitete Fassung vor, Drucksache 20/4419. Eine Aussprache gab es nicht. Jetzt berät der Sozialausschuss. Hat die Regierung zugehört? Wir haben Punkt für Punkt nachgesehen. An einer Stelle fällt der Entwurf sogar hinter das geltende Recht zurück.
Wie lange darf ein Notfall warten? Heute sagt das Gesetz: zwölf Minuten, in 90 Prozent aller Fälle. Das Land misst nach. Wer die Marke reißt, muss handeln. Der neue Entwurf streicht diese Pflicht. Verbindlich ist sie nicht mehr. Was passiert mit einer Versorgungslücke, die niemand mehr messen muss? Verschwindet sie leise aus der Statistik?
Warum dürfen Auszubildende schon nach 18 statt nach 24 Monaten als zweite Kraft auf den Rettungswagen? Warum kann ein neues Fahrzeug mit nur einer Person ausrücken, obwohl die Gewalt in Richtung Rettungskräfte zunimmt? Wer hilft der Kollegin, die schutzlos angegriffen wird?
Darf die Ausstattung eines Rettungswagens vom Kreis abhängen? Ersetzt ab jetzt ein Bildschirm dauerhaft die Notärztin vor Ort? Und wie kommt ein Gesetz über Notfallversorgung ohne ein einziges Mal das Wort Hebamme aus, während mehr als die Hälfte der Kreißsäle im Land geschlossen hat? Außerdem: Notfallsanitäter*innen tragen mehr Verantwortung denn je, etwa indem sie Spritzen und Medikamente verabreichen. Wer bezahlt sie eigentlich dafür? Hamburg hat eine Antwort. Schleswig-Holstein nicht.
21 Forderungen sind offen. Eine betrifft jede Schwangere auf dem Land in Schleswig-Holstein. Eine andere entscheidet, ob Personalnot künftig überhaupt noch auffällt. Was der Landtag jetzt aufgreifen muss, und was droht, wenn er schweigt, steht HIER in unserer ausführlichen Stellungnahme.