Im Frühjahr 2014 griff ein Abteilungsleiter eine Mitarbeiterin sexuell an. Das LAG Schleswig-Holstein sah den Übergriff nach der Beweisaufnahme als erwiesen an und hielt eine fristlose Kündigung für rechtmäßig. Übergriffe können jedoch nicht nur von Kolleg*innen ausgehen. Überall wo reger Kundenkontakt herrscht, sind sie möglich. Jede elfte erwerbstätige Person hat bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Frauen deutlich häufiger, Männer aber keineswegs selten.

Welche gesetzlichen Regelungen es gibt und was der PR/BR tun kann, finden Sie HIER in unserem Infoschreiben als PDF. Dies enthält ebenfalls einen passenden Webinar-Tipp der dbb-Akademie:
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – (2026 Q279 LB) | 15.09.2026 – 16.09.2026 | Seminar | dbb akademie | dbb akademie

Zielgruppe des Webinars sind Mitglieder des PR/BR, Mitarbeitende von Personalabteilungen und Gleichstellungsbeauftragte. Insofern bitten wir zusätzlich um entsprechende Weiterleitung dieser Info.

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