Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ordnet der Bund die Krankenhausversorgung neu. Schleswig-Holstein muss sein Landeskrankenhausrecht daran anpassen. Der nun vorgelegte Kabinettsentwurf richtet die Krankenhausplanung künftig an bundeseinheitlichen Leistungsgruppen und festen Qualitätskriterien aus und schafft mit dem Gesundheitsversorgungsrat ein neues Steuerungsgremium.

Die komba gewerkschaft sh fordert Änderungen am Gesetzentwurf: Unter anderem verbindliche Maximalwegzeiten von höchstens 30 Minuten zur nächsten Notaufnahme, eine Schutzklausel bei sinkender Bundesfinanzierung und fehlender Refinanzierungszusage der Tariflöhne, die stimmberechtigte Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen im Gesundheitsversorgungsrat und die volle Finanzierung aller delegierten Aufgaben der Daseinsvorsorge, von der Versorgungsverpflichtung über die Krankenhausalarmplanung bis zur Verankerung von Aus- und Weiterbildung als Versorgungsziel.

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