Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichwertiger Arbeit aufdecken und beseitigen. Die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (2023/970) müsste in Deutschland bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, ein Gesetzentwurf liegt jedoch bislang nicht vor. Da sich Beschäftigte gegenüber staatlichen Arbeitgebern unmittelbar auf EU-Richtlinien berufen können, entfaltet die Richtlinie dennoch Wirkung!
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