In manchen Dienststellen gelten interne Regeln, dass mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück nicht genehmigt werden. Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat über einen Fall entschieden, in dem eine Beschäftigte drei Wochen Urlaub beantragte. Der Arbeitgeber lehnte dies mit Verweis auf die „interne Praxis“ ab. Das LAG hob im Eilverfahren die Ablehnung auf und verpflichtete den Arbeitgeber, den beantragten Urlaub zu gewähren.
Finden Sie HIER unser Infoschreiben als PDF, mit der Bitte um Veröffentlichung an den analogen und digitalen Infobrettern und in den sozialen Medien.