Das Amtsgericht Hamburg hat Ende 2025 eine Schwimmlehrerin wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Dieser erschütternde Fall, in dem es nur Verlierer gibt, macht auf bedrückende Weise deutlich, wie schnell berufliche Situationen eskalieren können, wenn die Arbeitsorganisation versagt.
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