Die Bundesregierung plant mit der Gesundheitsreform einen weiteren Angriff auf die arbeitende Mitte: Das Krankengeld soll gekürzt und eine neue Kategorie eingeführt werden: Teilarbeitsfähigkeit. Die Medizin soll künftig 25, 50 oder 75 Prozent Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Beschäftigte sollen dann anteilig arbeiten und anteilig Krankengeld erhalten. Damit wird ein klarer Rechtsgrundsatz gebrochen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG gilt: Entweder eine Person ist arbeitsfähig oder sie ist arbeitsunfähig und hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. Eine Teilarbeitsunfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht ausdrücklich nicht. Diese Eindeutigkeit schützt vor der Erwartung, trotz Krankheit ausgenutzt zu werden. Diese „Reform“ stellt dieses Schutzsystem auf den Kopf. Parallel zur Teilarbeitsfähigkeit sollen Krankengeld und Kinderkrankengeld abgesenkt und der Bezugszeitraum begrenzt werden. Gesundheit wird zur Verhandlungsmasse und zur Stellschraube der Haushaltspolitik. Unsere Info dazu lesen Sie HIER.