Die Landesregierung will das Rettungsdienstgesetz in Schleswig-Holstein grundlegend erneuern. Was auf den ersten Blick nach einer längst überfälligen Modernisierung klingt, birgt aus Sicht der komba gewerkschaft sh erhebliche Risiken – für Menschen in medizinischen Notlagen ebenso wie für die Beschäftigten im Rettungsdienst. In einer Stellungnahme an das Ministerium für Justiz und Gesundheit hat die komba gewerkschaft sh dargelegt, an welchen Stellen der Entwurf nicht ausreicht. Grundlage sind die Berufserfahrungen von Mitgliedern aus RKiSH, rdh und ASB sowie des Hebammenverbands Schleswig-Holstein.

Im Zentrum steht die Sorge, dass das Schutzniveau im Notfall spürbar sinken könnte. Künftig sollen Hilfsfristen nur noch Planungsgröße sein – und kein verbindliches Versprechen mehr gegenüber den Menschen im Land. Gleichzeitig führt der Entwurf neue Einsatzkategorien ein, in denen vermeintlich weniger dringliche Einsätze bewusst später bearbeitet werden. Ohne klare, evidenzbasierte Maximalzeiten und verbindliche Qualifikationsvorgaben für die eingesetzten Teams droht eine schleichende Absenkung des Versorgungsstandards – auch für Schwangere und Ungeborene. Eine strukturelle Benachteiligung von Frauen muss dabei unbedingt vermieden werden, etwa indem Hebammen systematisch in die telemedizinische Unterstützung der notärztlichen Versorgung eingebunden werden.

Diese Risiken verschärfen sich durch die Krankenhausstrukturreform. Geschlossene Kreißsäle und Notaufnahmen, längere Wege und steigende Prähospitalzeiten verlagern Belastungen und Gefahren zunehmend in den Rettungsdienst. Die komba gewerkschaft sh fordert daher eine eigene Einsatzkategorie für geburtshilfliche Notfälle, die systematische Einbindung von Hebammen sowie verpflichtende Folgenabschätzungen für den Rettungsdienst bei jeder wesentlichen Entscheidung über Klinikstandorte und -strukturen.

Mit Skepsis ist zu betrachten, dass neue Fahrzeugkonzepte und Telemedizin zwar durchaus Chancen in saisonalen Spitzenzeiten bieten, gleichzeitig aber auch als Sparinstrument missbraucht werden können. Effizienz und ein schonender Umgang mit Ressourcen sind notwendig, dürfen aber nicht dazu führen, dass Menschen in medizinischen Notlagen ein höheres Überlebensrisiko tragen – und die Beschäftigten im Rettungsdienst den Preis mit Benachteiligungen und ihrer eigenen Gesundheit bezahlen.

Das Notfallsanitätspersonal übernimmt zunehmend mehr heilkundliche Verantwortung  – das ist ausdrücklich zu begrüßen. Diese gewachsene Verantwortung muss jedoch konsequent anerkannt und abgebildet werden, etwa durch eine höhere Eingruppierung aufgrund höherwertiger Tätigkeiten.

Gefordert ist ein Rettungsdienstgesetz, das Grundrechte, Versorgungsqualität und gute Arbeitsbedingungen gleichermaßen stärkt und den Rettungsdienst als zentralen Bestandteil der Daseinsvorsorge ernst nimmt – anstatt Standards aus Kostengründen leise auszuhöhlen. Wer unsere ausführliche Stellungnahme anfordern möchte, wendet sich bitte an die Geschäftsstelle der komba in Kiel. CS

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