Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat im Finanzausschuss gegenüber dem dbb sh und der komba gewerkschaft sh ihr Vorgehen zur verfassungskonformen Anpassung der Besoldung vorgestellt. Ab 2025 sollen alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) antragsunabhängig umgesetzt werden, für bestehende wie künftige Entscheidungen. Das ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, wir behalten uns hierzu weitere Schritte vor. Finden Sie HIER dazu unser Infoschreiben als PDF.