Heute hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem von dbb sh und der komba sh getragenen Verfahren entschieden. Im Kern ging es um die Frage, ob das seit 2022 geltende Besoldungsrecht in Schleswig Holstein den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Das Gericht sieht große Zweifel, da die Besoldung bis A 11 teils weniger als 15 Prozent über der Grundsicherung liegt und in höheren Besoldungsgruppen die Abstände nach unten spürbar geschrumpft sind. Es hat nun den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Finden Sie HIER unser Infoschreiben als PDF. Mitglieder der komba erhalten die entsprechenden Musteranträge zur Geltendmachung in Ihrer Geschäftsstelle.

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