Das Wachstumschancengesetz bringt ab Januar 2025 steuerliche Neuerungen: Die beliebte Fünftel-Regelung zur Minderung der Steuerlast bei Abfindungen oder Jubiläumszahlungen wird nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber angewendet. Beschäftigte müssen die Steuerermäßigung künftig selbst über die Steuererklärung beantragen. Das bedeutet: mehr Bürokratie, spätere Steuererstattung – aber weiterhin mögliche Vorteile. Die komba erklärt, was sich ändert und worauf ihr jetzt achten sollte
Lesen Sie >hier unsere Info dazu.