Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein Urteil gefällt, das für den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein von Bedeutung ist. Im Fokus stand die Frage, ob die Stelle der Gleichstellungsbeauftragtinnen ausschließlich Frauen vorbehalten bleiben darf. Zum Thema finden Sie hier unser Infoschreiben als PDF.