Alle 2 Jahre wird die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) gewählt. Das ergibt sich aus § 65 Abs. 2 MBG SH. Die regelmäßigen Wahlen finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember statt und werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt.

Hierbei sind einige Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.

Die JAV ist – wie auch der Personalrat – ein Gremium, das von den Beschäftigten einer Dienststelle gewählt wird, um deren Interessen zu vertreten. Bei der JAV sind allerdings nur Nachwuchskräfte wahlberechtigt und wählbar, denn es geht speziell um deren Belange. Auf eine JAV sollte also nicht verzichtet werden.

In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften sowie Fragen der praktischen Umsetzung.

Jedes Wahlvorstandsmitglied hat Anspruch auf die Teilnahme an einer Schulung und eine entsprechende Freistellung. Der Arbeitgeber hat alle für die Teilnahme an der Schulung entstehenden Kosten zu tragen und die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung.

 

Termin: 21.08.2025

Uhrzeit: 9-16 Uhr

Ort: Kiel

Kosten: 90,00 Euro

 

Haben Sie Fragen zum Seminar? Schreiben Sie gerne an: bildung@dbbsh.de.

Informationen zu den Seminaren erhalten Sie auf der Homepage: www.dbbsh.de.

 

 

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