Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, die finanzielle Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber haben, müssen Ausschlussfristen beachten. Besonders relevant ist dies derzeit bei der Abrechnung von Rufbereitschaften, wie sie beispielsweise im Winterdienst anfallen. Wer seine Abrechnungen nicht zeitnah überprüft und offene Forderungen nicht zügig geltend macht, riskiert, dass sie nach sechs Monaten verfallen. Finden Sie hier die wichtigen Informationen.