Das Mutterschutzgesetz gewährleistet ab dem 01. Juni 2025 einen ausgeweiteten Gesundheitsschutz bei Fehlgeburten.
Zudem greift ab dem 01. Mai 2025 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz eine Vereinfachung für die Beantragung von Elternzeit. Beide Änderungen sind aufgrund entsprechender Regelungen in Schleswig-Holstein auch im Beamtenbereich anzuwenden.
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