Das Mutterschutzgesetz gewährleistet ab dem 01. Juni 2025 einen ausgeweiteten Gesundheitsschutz bei Fehlgeburten.

Zudem greift ab dem 01. Mai 2025 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz eine Vereinfachung für die Beantragung von Elternzeit. Beide Änderungen sind aufgrund entsprechender Regelungen in Schleswig-Holstein auch im Beamtenbereich anzuwenden.

Lesen Sie >hier unsere Mitgliederinfo dazu.

Bitte gib hier deine Suche ein: